RAUCHEN IN ZÜRICH NUR NOCH DIE KÖPFE?

Seit dem 1. Mai 2010 heisst es auch im Kanton Zürich ‚Schutz vor Passivrauchen‚. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauch hat jetzt in der ganzen Schweiz seine Gültigkeit. In einigen Kantonen ist das Gesetz schon länger in Kraft, in anderen erst seit dem 1.Mai. Es wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt.

RAUCHEN IN ZÜRICH NUR NOCH DIE KÖPFE?

Auf der Website von pro aere kann man folgendes lesen:

„Ab 1. Mai 2010 gilt in der ganzen Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. In einigen Kantonen gelten sogar noch deutlichere Regeln.
Grundsätzlich gilt nun endlich: Arbeitsplätze, an denen mehr als eine Person arbeitet – auch zeitweise – und öffentlich zugängliche geschlossene Räume – damit auch die Gastroindustrie – müssen ab diesem Datum rauchfrei sein.

 

pro aere hat den politischen Prozess in Gang gesetzt, der zu diesem grossen Erfolg für die Bevölkerung und die Wirtschaft geführt hat – Sie als Arbeitnehmer und Konsument haben es in der Hand, ob das Gesetz durchgesetzt wird. Stehen Sie ein für Ihre Gesundheit und für Ihre Rechte, und verlangen Sie bei Bedarf mit Hilfe der Behörden, dass das Gesetz beachtet wird…“

Weitere Informationen zum Verein pro aere sind zu finden unter pro aere.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich hat auf seiner Website ebenfalls nützliche Informationen zur Umsetzungshilfe des in Kraft getreten Bundesgesetztes zum Schutz vor Passivrauch bereitgestellt.

Für den Gastgewerbeverband des Kantons Zürich GastroZürich mit Präsident Ernst Bachmann scheint das Thema erledigt zu sein, zumindest ist auf der Website von GastroZürich nirgends und nicht einmal unter ‚Aktuelles‘ (Stand 1.Mai 2010) etwas zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu finden.

Viele Wirte und Wirtinnen sowie RaucherInnen und NichtraucherInnen sind aber nicht glücklich über das neue Gesetz.

Die IG freie Schweizer Wirte wirbt für ein Liberales Rauchergesetz und hat eine Eidgenössische Volksinitiative gestartet.

Der Initiativtext:

Eidgenössische Volksinitiative „für ein liberales Rauchergesetz“

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 118 Abs. 3 (neu) und 4 (neu)

3) Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:
a. Restaurations- und Hotelbetrieben;
b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen.

4) Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden darf, müssen entsprechend beschildert werden.

Der Lungenliga und ihren Allianzpartnern gefällt die aktuelle Regelung ebenfalls nicht. Sie wollen eine einheitliche Lösung für die ganze Schweiz und haben ihrerseits eine Volksinitiative lanciert mit folgendem Initiativtext:

Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert:

Art. 118a (neu) Schutz vor dem Passivrauchen

¹ Der Bund erlässt Vorschriften zum Schutz des Menschen vor dem Passivrauchen.

² Nicht geraucht werden darf in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen.

³ In der Regel nicht geraucht werden darf in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind; das Gesetz bestimmt die Ausnahmen. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:

a. Restaurations- und Hotelbetrieben;

b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;

c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen;

d. Gebäuden des Gesundheits- und des Sozialwesens sowie des Strafvollzugs.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 118a (Schutz vor dem Passivrauchen)

Spätestens sechs Monate nach Annahme von Artikel 118a durch Volk und Stände erlässt der Bundesrat die Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 118a Absätze 2 und 3 auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze.

 

Auch die Sendung Arena auf SF1 widmete ihre Ausgabe am 30.4.2010 dem Thema „Ausgeraucht“:

https://www.srf.ch/play/tv/redirect/detail/7a8063b1-9523-4f22-93bf-42c5e979bca9

 

Als Nichtraucher gefällt es mir persönlich, dass ich neu in jedem Restaurant essen und trinken gehen kann, ohne passiv rauchen zu müssen, ich habe aber auch vor dem 1.Mai 2010 Raucherlokale gemieden oder bin zumindest in die Nichtraucherzone gegangen. Der Schutz vor Passivrauch für Angestellte ist sicher richtig und wichtig. Dass jetzt die RaucherInnen keine Freude an der neuen Regelung haben kann ich aber auch verstehen.

Aus beruflichen Gründen bin ich jedoch nicht unglücklich, dass es RaucherInnen gibt. Oft darf ich in meiner ambulanten Lungenrehabilitation aktive / passive und ehemalige RaucherInnen mit einer Lungenkrankheit, vorwiegend COPD / Lungenemphysem aber auch mit Lungenkrebs betreuen.

Weshalb sollte es nicht möglich sein, die Bedürfnisse der RaucherInnen sowie NichtraucherInnen erfüllen zu können?